Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier:
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
a) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Verkäufe und Angebote zwischen der Titgemeyer GmbH & Co. KG und sämtlichen unserer Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff „Verbraucher“ genutzt wird, so ist hierunter jede natürliche Person zu verstehen, die einen Vertrag mit uns schließt, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmen“ sind natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen oder selbständigen Zwecken einen Vertrag mit uns schließen. „Kunden“ sind sowohl „Verbraucher“ als auch „Unternehmen“.
b) Vertragspartner ist die Titgemeyer GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 97, 49084 Osnabrück, (Amtsgericht Osnabrück, HRA 2329), vertreten durch die GTO Beteiligungs-GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Dietrich Leifert, (Amtsgericht Osnabrück, HRB 208590).
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Kaufmännische Bestätigungsschreiben des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
d) Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
2. Angebot und Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere Bestätigung.
b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
c) An allen unseren technischen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen die Unterlagen an Dritte nicht weitergegeben werden.
3. Preise und Versandkosten
Für Bestellungen von Verbrauchern bzw. für Verträge mit Verbrauchern gilt folgendes:
a) Die Preise sind in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Skonto und sonstige Nachlässe ausgewiesen. Es gelten jeweils die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
b) Zusätzlich zum Warenwert sind die beim Bestellabschluss ausgewiesenen Versandkosten zu entrichten. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, in Rücksprache mit dem Kunden höhere Versandkosten zu verlangen, falls dies durch die Eigenart des Auftrages erforderlich sein sollte.
Für alle anderen Verträge gelten die folgenden Bestimmungen:
a) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preisen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Quadratmeterzahlen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert berechnet.
b) Die genannten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpackung wird nicht zurück genommen; es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
c) Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Steigerungen der Rohstoffpreise, sowie der Energiekosten eingetreten, verpflichten sich die Vertragspartner, Verhandlungen zwecks Neufestsetzung des Kaufpreises aufzunehmen. Ist eine Übereinkunft nicht zu erzielen, sind die Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadens- und Aufwendungsersatz) sind ausgeschlossen.
4. Liefer- unter Leistungszeit
Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt folgendes:
a) Lieferfristen und -termine sind freibleibend und unverbindlich; es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
b) Lieferfristen und -termine sind angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Wir sind dem Kunden gegenüber verpflichten, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Absendung der Ware infolge von außergewöhnlichen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so sind wir unbeschadet sofortiger Berechnung befugt, diese Ware für Rechnung und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, falls unsere Lagerräume hierzu nicht ausreichen.
d) Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir berechtigt.
e) Das Versteichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung velangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel zwei Wochen betragenden Nachfrist zur Einbringen der Leistung.
5. Kaufverträge auf Abruf
Haben wir mit dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, einen Kaufvertrag auf Abruf geschlossen, so gilt er gänzend folgendes, sofern nichts Abweichendes hiervon ver einbart worden ist:
a) Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Auftragsbestätigung können wir von unserem Kunden eine noch fehlende, verbindliche Einteilung der Abrufe verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer 3-Wochenfrist nach, so sind wir berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zur Einteilungsbestimmung zu setzen und bei erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
b) Sollte die Ware nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen bzw. zu den vorgenannten Zeitpunkten abgerufen werden, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern. Sollte die Ware bis zum Ende des Vertragszeitpunktes, also der letzten Abrufmöglichkeit, ganz oder teilweise nicht abgerufen worden sein, so sind wir – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme berechtigt – vom Vertrag, soweit von uns noch nicht erfüllt, zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
c) Wir sind befugt, als pauschalierten Schadensersatz statt der Leistung den auf die nicht abgenommene Ware entfallenden Kaufpreis zu berechnen, wobei unserem Kunden ausdrücklich gestattet wird, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Weitergebende Schadenersatzansprüche sind hiervon unberührt.
6. Gefahrenübergang
Bei Verträgen mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten folgenden Regelungen:
Bei der Lieferung von Gegenständen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und die Versandart bleiben uns überlassen. Die Fracht wird nach den am Tag der Berechnung gültigen Frachtsätzen berechnet. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verpackungsart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zutragen, soweit der Kunde die Änderungen veranlasst hat. Bei Kunden, die Ware selbst abholen (Selbstabholer), geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort und der Information des Kunden von der Bereitstellung auf den Kunden über.
Sollte der Kunde eine Versendung per Nachtexpress, also eine Ablieferung der Sendung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und in Abwesenheit des Empfängers und damit ohne Empfangsquittung, wünschen, so hat er dem den Transport ausführenden Unternehmen ein verschließbares, für Dritte nicht zugängliches Warendepot oder eine solche Abstellbox beim Kunden zu benennen und diesem Unternehmen eine Zugangsmöglichkeit, z.B. durch die Überlassung eines Schlüssels oder eines Zugangscodes, zu gewähren. Erfolgt eine solche Benennung und Gewährung der Zugangsmöglichkeit durch den Kunden nicht, so erfolgt die Auslieferung durch das den Transport ausführende Unternehmen per Nachtexpress durch Abstellen der Sendung an einem von dem Kunden zu benennenden Ort oder mangels entsprechender Nennung an einem dem Frachtführer nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet erscheinenden Ort. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass bei einem Versand per Nachtexpress ein erhöhtes Verlustrisiko der Sendung gegenüber anderen Versandarten besteht, welches zu Schäden bei dem Kunden führen kann.
7. Gewährleistung
Für Verträge mit Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsanspruchsbestimmungen und Sachmängelrechte.
Für Verträge mit allen anderen Kunden gelten die folgenden Regelungen:
a) Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nach folgenden Maßgaben: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns gegen über innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
b) Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt wurde.
c) Transportschäden sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln.
d) Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung der beanstandeten Ware oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
e) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Angabe des Kunden, instruktionswidrige Lagerung oder fehlerhalte Verarbeitung oder Verwendung entstehen.
f) Ist uns innerhalb einer vom Kunden gestellten, angemessenen Nachfrist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung nicht möglich, so steht dem Kunden unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
g) Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem gerügten Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. Dies gilt nicht für Mangelfolgeschäden, bei denen die Voraussetzung gem. Ziff. 7 erfüllt sind.
8. Haftungsbeschränkung
a) Wir haften für Schäden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Schadenersatzansprüche werden bei Kunden, die keine Verbraucher sind ausgeschlossen, in jedem Fall aber bei diesen Kunden, die keine Verbraucher sind, auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden, sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
b) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haften wir gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
c) Die gesetzliche Regelung der Beweislast bleibt hiervon unberührt.
d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem ProdHaftG, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
9. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden, der kein Verbraucher ist, – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzt gelten die gesetzlichen Fristen. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Zahlung
a) Der Kaufpreis ist bei Verträgen, die von Unternehmern über Fernkommunikationsmittel geschlossen worden sind, inkl. sämtlicher Kosten, insbesondere Versandkosten, ab Rechnungslegung fällig. Die Zahlungen sind bei diesen Verträgen rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge im Wege der Vorkasse, per Nachnahme oder über PayPal zu erbringen, sofern nicht ein anderer Zahlungsmodus vereinbart worden ist. Die Rechnungslegung erfolgt in diesen Fällen ausschließlich in elektronischer Form. Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tage des Eingangs der Lieferung beim Kunden zur Zahlung fällig.
b) Bei allen anderen Verträgen sind sämtliche Zahlungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Bei Bar- und Buchzahlungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
c) Im Verkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt zudem folgendes:
Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Kunden legen wir bei Vertragsabschluss fest, welche Forderungen durch Zahlungen des Kunden erfüllt werden. Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen zu verlangen, mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.
d) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen befugt.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Kunden, die Verbraucher sind, die Ware nicht verpfänden, sicherheitshalber übereignen oder mit sonstigen Rechten belasten.
Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt er gänzend folgendes:
a) Bei Ware, die den Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und vom Kunden anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer unsere wechselmäßige Haftung begründet (Scheck-, Wechselzahlung), so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
b) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
c) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterverarbeitung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wer der Vorbehaltsware ist der sich aus unserer Rechnung ergebende Betrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der den Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.
d) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung im Sinne der vorgehenden Absätze tatsächlich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.
e) Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gemäß den Absätzen c) und d). Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegen über Dritten – nach kommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde bei Verstoß gegen seine Zahlungsverpflichtungen die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind dann ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung ebenfalls anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretene Forderung hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
f) Mit Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, das Recht zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
g) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so sind wir zur Rückübertragung oder Freigabe der Sicherheit nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
12. Datenschutz
Der Kunde hat die Datenschutzerklärung unseres Unternehmens gelesen und zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage erklärt er sein Einverständnis mit der Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen bzw. gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Kunde ist über seine Rechte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Löschung und der jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit des Einverständnisses, belehrt worden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
a) Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Osnabrück als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
b) Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-Scheck und sonstige Urkundenprozesse) ist Osnabrück, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
c) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Osnabrück, 1. Januar 2020
Einkaufsbedingungen
1. Bestellungen
Nur schriftliche mit Unterschrift versehene Bestellungen auf unseren Bestellscheinvordrucken oder maschinell erstellte Bestellungen mit dem Hinweis „Bestellung maschinell erstellt, auch ohne Unterschrift gültig“ haben Gültigkeit. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung; das Gleiche gilt für alle Änderungen und Ergänzungen der Bestellungen. Die Auftragsbestätigung muss schriftlich erfolgen und uns ordnungsgemäß unterschrieben innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Bestelldatum vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behalten wir uns vor, die Bestellung zurückzuziehen. Die Annahme und Ausführung unserer Bestellung gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Bedingungen einschließlich unserer QM-Vereinbarungen zur Qualitätsfähigkeit von Lieferanten nach DIN/ISO 9000 ff., VDA.
2. Preise
Es gilt der in der Bestellung genannte Preis. Werden in unserer Bestellung Preise nicht festgelegt, gilt der Preis vorhergehender Lieferungen als vereinbart. Preiserhöhungen müssen von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sein. Nachberechnungen sind ausgeschlossen. Bei Abruf-Aufträgen gilt der vereinbarte Preis oder – mangels Vereinbarung – der Preis der letzten Lieferung für den gesamten Auftrag als Festpreis. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
3. Rechnungserteilung
Rechnungen sind in doppelter Ausführung sofort nach Versand der Ware an uns zu übersenden. Diese dürfen der Warensendung nicht beigefügt werden. Auf den Rechnungen und Lieferpapieren sind Bestellnummer, Lieferantennummer, unsere Artikelnummer sowie der Tag des Versandes bzw. der Abolung anzugeben.
4. Lieferung und Verpackung
Vereinbarte Liefertermine sind einzuhalten. Werden sie nicht eingehalten, hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Stückzahlen, Gewichte, Meterangaben usw. sind diejenigen Werte und Zahlen maßgebend, die bei Eingang der Waren in unserem Betrieb durch unsere Eingangskontrolle festgestellt werden.Die zu liefernden Waren sind angemessen, zweckentsprechend und sorgfältig zu verpacken und entsprechend unserer Verpackungsvorschriften eindeutig zu kennzeichnen. Für Beschädigungen der Ware infolge mangelnder Verpackung haftet der Lieferant. Das gilt auch für Beschädigungen, die sich erst später nach Übernahme der Sendung herausstellen. Die Kosten des Transports einschließlich Verpackungskosten und sämtlicher Nebenkosten trägt der Lieferant, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Das gilt auch für Mehrkosten, die aus vom Lieferanten vertretenen Gründen dadurch entstehen, dass die zu liefernden Waren beschleunigt transportiert werden müssen. Sämtliche öffentlichen Abgaben, wie z.B. Stempelkosten, Steuern, Zölle usw. trägt der Lieferant.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, am 15. des der Lieferung folgenden Monats unter Abzug von 3% Skonto oder am letzten des der Lieferung folgenden Monats netto Kasse in bar oder mittels 3-Monats Akzepten bzw. Kundenpapieren unter Vergütung des jeweiligen Basiszinssatzes gemäß § 1 Überleitungsgesetz. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich darauf, Forderungen gegen uns an Dritte zu zedieren oder sonstwie zu übertragen.
6. Mangelnde Lieferung – Gewährleistung
Unser Recht, wegen erkennbarer oder verborgener Mängel Mängelrüge zu erheben, Wandelung oder Minderung zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern, ist nicht von der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig. Verborgene Fehler berechtigen uns, Ersatz für aufgewendetes Material und aufgewendete Löhne zu verlangen. Wir sind berechtigt, nicht vorschriftsmäßig gelieferte, beschädigte oder mangelhafte Waren dem Lieferanten zwecks Gutschrift zur Verfügung zu stellen. Die Lieferung von Ersatz für zur Verfügung gestellte Waren darf nur auf ausdrückliche schriftliche Anforderung durch uns erfolgen. Erfolgt Zahlung des Kaufpreises durch uns vor Feststellung von Mängeln, bedeutet dieses keine Genehmigung der Ware.
7. Fertigungsmittel
Fertigungsmittel wie Zeichnungen, Werksnormblätter, Modelle, Matritzen, Formen, Werkzeuge usw., die von uns dem Lieferanten gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferanten gefertigt sind, dürfen ohne unsere Einwilligung weder an Dritte veräußert, verpfändet oder sonstwie weitergegeben noch irgendwie für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Gegenstände; sie dürfen nur an uns geliefert werden, sofern wir uns nicht mit einer anderweitigen Verwendung ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Nach Abwicklung unserer Bestellungen sind die Fertigungsmittel ohne besondere Anforderung an uns zurückzusenden.
8. Geschäftsgeheimnis, Schutzrechte
Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar gegen in- und ausländische Schutzrechte oder sonstige Rechte, die keinen gesetzlichen Sonderschutz genießen, verstoßen. Darüber hinaus haftet der Lieferant für jeden mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der aus einer Verletzung solcher Rechte für uns entstehen könnte. Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen frei, die auf Grund von Rechten im vorstehendem Sinne von Dritten gegen uns geltend gemacht werden. Rechtsstreitigkeiten gehen ausschließlich zu Lasten des Lieferanten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
a) Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Osnabrück als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.
b) Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundsprozesse) Osnabrück.
c) Für das Vertragsverhältnis und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
d) Mit der Annahme dieser Bestellung ist die Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen und Zahlungsbedingungen verbunden. Andere Bedingungen sind ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Bestätigung ungültig, auch wenn wir den Verkaufsbedingungen nicht widersprechen.
Osnabrück, den 28. Juni 2007